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Auf Eigenbedarf klagte ein Vermieter und begründete die Klage wie folgt: Da er so laut schnarchen würde, dass seine Frau nicht schlafen konnte, bräuchte er dringend ein eigenes Schlafzimmer, und dieses befand sich in seiner vermieteten Nachbarwohnung. Der Schnarcher bekam vom Koblenzer Landgericht Recht (Az.: 14 S 216/98).
red
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