Nach dem Vertragsabschluss für Versorgungen leichter bis schwerer Hörbeeinträchtigungen mit der AOK zum 01.04.2023 hat die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) nun mit dem AOK-Bundesverband auch einen neuen Vertrag zum Bereich WHO-4-Versorgungen, also für Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, geschlossen. Vertragsbeginn ist am 01.09.2023. Relevant für den An-spruch auf den neuen Festbetrag in Höhe von 720 Euro (netto) je Hörsystem ist das Datum der endgültigen Empfangsbestätigung durch den Hörsystemkäufer. Bisher lag der Vertragspreis für ein Hörsystem bei 820 Euro (netto) und für das zweite Hörsystem bei 652 Euro (netto). Für Ohrpassstücke beträgt die neue Pauschale je 40 Euro (bisher je 33,50 Euro), sodass sich ein neuer Gesamtbetrag von 1.520 Euro ergibt (Gesamtbetrag bisher 1.539 Euro). Gültig ist der Vertrag für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht infrage gestellt wird in diesem Vertrag die Wiederversorgung nach sechs Jahren. AF