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Eigentlich ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen längst gesetzlich verbrieft, sei es durch UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz oder Beschäftigungspflicht*. Dennoch haben sie es oft ungleich schwerer als nicht beeinträchtigte Menschen, im ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Könnte der immer akutere Fachkräftemangel eine Chance für mehr berufliche Teilhabe sein? Mehr dazu sowie zu nützlichen Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Hörbeeinträchtigung können Sie in unserem Themenschwerpunkt in der „Spektrum Hören“-Ausgabe 5/2023, die am 31.08.2023 erschienen ist, nachlesen. Vielfältige Erfahrungsberichte runden das Thema ab – und lassen zumindest bedingt positiv in die Zukunft blicken.

Ebenfalls einen Hoffnungsschimmer könnte das Bundesteilhabegesetz für Nutzer von Hörsystemen darstellen. Bisher gab es kaum eine Handhabe, dass die Batterie- oder Akkukosten für deren Hörsysteme übernommen werden – ganz anders als bei Cochlea-Implantat-Nutzern. Erfahren Sie in „Spektrum Hören“ 5/2023 mehr dazu.

Technischer Fortschritt wird meist positiv bewertet, geht er doch oft mit Verbesserungen für Alltag, Medizin, Wirtschaft oder Gesellschaft einher. Doch er kann auch Barrieren schaffen, wenn nicht alle Menschen Schritt halten können oder wollen. Welche Barrieren es in der Hörtechnik gibt und wie Teilhabe für alle gelingen kann, beleuchten wir ebenfalls in Ausgabe 5/2023 von „Spektrum Hören“.

Wussten Sie zudem, dass in den Monaten Juli bis September die meisten Kinder geboren werden? Zumindest ist das in Deutschland so. Vor den 80er-Jahren waren es noch die Monate Februar und März. Egal wann sie geboren werden: Frühchen kann das giftige Gas Stickstoffmonoxid helfen, ihr Hörvermögen zu bewahren – auch hierzu erfahren Sie mehr in „Spektrum Hören“ 5/2023.

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* Gemäß einer aktuellen Analyse der Bundesagentur für Arbeit wirkt die Beschäftigungspflicht bzw. Ausgleichsabgabe zwar, führt aber zugleich zu Nebenwirkungen: einem verminderten Beschäftigungsaufbau und einem höheren Anteil an geringfügiger Beschäftigung in Unternehmen, die knapp unterhalb der entsprechenden Schwellenwerte liegen.

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