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Im Sommer finden traditionell viele Konzerte, Sportveranstaltungen und Festivals statt. Da dabei oft nicht an den Schutz des Gehörs gedacht wird, macht der TÜV-Verband in einer Pressemeldung darauf aufmerksam. Außerdem gibt er darin Tipps zum Kauf und Gebrauch eines Gehörschutzes. Aufgezeigt werden drei grundsätzliche Gehörschutzarten: universelle sowie maßangefertigte Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer und Bügelgehörschützer. Wichtig sei es laut TÜV-Verband, auf verschiedene Faktoren zu achten, etwa die CE-Kennzeichnung sowie den SNR-Wert (Single Number Rating, einfacher Dämmwert in Dezibel (dB)).

Für Konzerte, Festivals oder andere Großveranstaltungen sollte dieser laut TÜV-Verband bei 30 bis 37 dB liegen. Gehörschädigungen können bereits ab etwa 85 dB auftreten; erreicht werden bei Musik- und Sportveranstaltungen teilweise Schallpegel von 90 bis 120 dB. Da Kinderohren besonders empfindlich sind, sollten Kinder bei Veranstaltungen grundsätzlich einen gut passenden Gehörschutz tragen, rät der TÜV-Verband. Maßgefertigten sowie universellen Gehörschutz sowie eine individuelle Beratung gibt es beim Hörakustiker.      AF

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