Foto: AdobeStock/ fovito

Heute ist der erste Advent – die erste Kerze wird auf dem Weihnachtskranz angezündet. Wie gemütlich! Doch Vorsicht! Zur Sicherheit sollten die Rauchwarnmelder überprüft werden. Diese müssen verpflichtend gemäß DIN 14676 nach zehn Jahren (+ sechs Monaten) ausgetauscht werden. Da die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern ab dem Jahr 2003 nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt wurde, nähert sich nun der Tauschzeitpunkt.

Übrigens: Erheblich hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen haben gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf die Kostenübernahme spezieller Rauchwarnmeldesysteme, die ihren Bedürfnissen angepasst sind. Diese Systeme warnen im Brandfall in Verbindung mit speziellem Zubehör per Lichtblitzen oder Vibrationen. Auch der Warnton handelsüblicher Rauchwarnmelder kann mit speziellem Zubehör für Menschen mit eingeschränktem Gehör als Lichtblitze oder Vibrationen wahrnehmbar gemacht werden. Weitere Informationen gibt es beim Hörakustiker vor Ort.

Wir wünschen Ihnen eine schöne, gemütliche und sichere Adventszeit!

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Abonnieren | Mediadaten
© 2018 spektrum-hoeren.de