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Der moderne Mensch ist täglich von Lärm umgeben. Die einen sind berufsbedingt lauten Geräuschen ausgesetzt, die anderen erleben sie auch in ihrer Freizeit, zum Teil freiwillig. Lärm wirkt sich jedoch negativ auf die Gesundheit aus, insbesondere auf das Gehör. Da das Gehör eins der wichtigsten Sinnesorgane ist, muss es gut vor Lärm geschützt werden. Die Lärmschwerhörigkeit ist gefährlich, da sie sich nur langsam und schmerzfrei entwickelt. Oft merkt der Betroffene nicht, dass er schlecht hört. Ist das Gehör einmal beschädigt, kann es sich nicht von selbst regenerieren.

Für Arbeitsplätze gibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Lärmpegel (so genannte Auslösewerte) vor. Werden diese erreicht oder überschritten, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Bei einem Tages-Lärmexpositionspegel ab 80 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel ab 135 dB(C) gilt für den Arbeitgeber:

  • Information der Beschäftigten (bei Erreichen des Auslösewertes)
  • Bereitstellung von Gehörschutz (bei Überschreiten des Auslösewertes)
  • Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge (bei Überschreiten des Auslösewertes).

 

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) gilt:

  • Tragepflicht für Gehörschutz (bei Erreichen des Auslösewertes)
  • arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge, bei Erreichen des Auslösewertes)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen (bei Überschreiten des Auslösewertes)
  • Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms (bei Überschreiten des Auslösewertes).

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