Foto: Fotolia/jozsitoeroe

Es ist durchaus unangenehm, wenn ein Hörsystem aus Versehen beschädigt wird, verloren geht oder gar gestohlen wird. Noch unangenehmer ist jedoch die Situation, die auf das Missgeschick folgt. Alle sechs Jahre hat der Versicherte Anspruch auf ein neues Hörsystem; geht das alte Gerät während dieser Zeitspanne verloren, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, dieses zu ersetzen. Ebenso kann eine teure Reparatur den Rahmen der Wartungspauschale sprengen, sodass der Träger die Kosten selbst tragen muss. Folglich sind größere Schäden oder Verlust immer mit hohen Kosten verbunden.

Aus diesem Grund treten viele Hörakustiker als Vermittler auf, die Kunden beim Erwerb von Hörsystemen Verträge mit Versicherungsagenturen anbieten. Diese greifen dann, wenn das Hörsystem verloren geht oder stark beschädigt wird, zum Beispiel durch einen Sturz oder durch unsachgemäße Behandlung. Die Reparatur der anderen Schäden, die durch die regelmäßige Nutzung des Gerätes entstehen, wird im Normalfall von der Reparaturpauschale gedeckt.

Bei der Versicherung der Hörsysteme muss in der Regel nur eine einmalige Zahlung (sogenannte Prämie) getätigt werden, deren Höhe von Faktoren wie Preis der Versicherungssache, Laufzeit, Höhe der Selbstbeteiligung und so weiter abhängt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Hörakustiker.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Abonnieren | Mediadaten
© 2018 spektrum-hoeren.de