Foto: AdobeStock/Gina Sanders

Nachdem die Bundesinnung der Hörakustiker mit dem AOK-Bundesverband und der Knappschaft zum 01.04.2023 neue Verträge für die Hörgeräteversorgung angeschlossen hat, folgten nun die Vertragsabschlüsse mit den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK). Diese gelten für Versorgungen ab de, 01.05.2023. Die vereinbarten Pauschalbeträge entsprechen denen des AOK-Vertrags. Personen mit einer leichten bis starken Hörbeeinträchtigung (WHO2/3) erhalten nun 635 Euro je Hörsystem und 40 Euro je Ohrpassstück bzw. 11,61 Euro bei einer offenen Versorgung mit Dünnschlauchsystem (Schirmchen statt Ohrpassstück). Im neuen IKK-Vertrag wurde zudem ein neuer Festbeträge für an Taubheit grenzend Schwerhörige (WHO4) festgelegt. Er beträgt, wie bei der AOK, für das erste Hörsystem 820 Euro und für das zweite Hörsystem 652 Euro.

In allen genannten Verträgen wird, im Gegensatz zum neuen Vertrag mit der vdek, die Wiederversorgung nach sechs Jahren nicht infrage gestellt.     AF

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