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  1. Hörtest beim HNO: Haben Sie den Eindruck, dass Sie Ihre Mitmenschen nicht mehr richtig verstehen oder von Ihrer Familie gesagt bekommen, dass Sie zu laut sprechen oder den Fernseher zu laut einstellen, zögern Sie nicht, einen Ohrenarzt aufzusuchen. Dieser führt mit Ihnen einen Hörtest durch, um festzustellen, ob eine Hörminderung vorliegt und wenn ja, welcher Art diese ist. Liegt eine Hörminderung vor, die medizinische nicht behandelbar ist, erhalten Sie je nach Art der Hörstörung eine Verordnung für ein beziehungsweise zwei Hörsysteme. Als nächsten Schritt vereinbaren Sie einen Termin mit einem Hörakustiker Ihrer Wahl.
  2. Beratungsgespräch beim Hörakustiker: Zu dem Termin beim Hörakustiker sollten Sie die Verordnung des HNO-Arztes mitbringen. Anhand Ihres Audiogramms und einiger Fragen zu Ihrem Lebensstil bestimmt der Hörakustiker, welche Geräte für Sie in Frage kämen. Anschließend präsentiert er Ihnen mehrere Hörsysteme unterschiedlicher Preisklassen, welche Sie im Laufe der vereinbarten Zeit Probetragen dürfen.
  3. Probetragen: Während des Probetragens können Sie ein oder mehrere Geräte testen. Ihre Eindrücke notieren Sie sich dabei auf einem Notizblatt, um die Hörsysteme später besser vergleichen zu können. Achten Sie auf Ihre Hörerlebnisse unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Sprachverstehen in verschiedenen Umgebungen, Richtungshören, Hören während der Freizeitaktivitäten, Hintergrundgeräusche. Wenn Sie sich nach der Testphase für eins der Geräte entschieden haben, erfolgt die Feinanpassung.
  4. Feinanpassung: Bei der Feinanpassung wird das Hörsystem Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend angepasst, damit Sie in jeder Situation ein optimales Hörerlebnis genießen können. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Sie sowohl die Sprache mühelos verstehen, als auch den Klang als hervorragend beurteilen und als natürlich wahrnehmen. Achten Sie auch auf den Klang Ihrer eigenen Stimme. Nach der Feinanpassung erklärt Ihnen der Hörakustiker, wie Sie die Hörsysteme nutzen und pflegen. Außerdem werden Fragen der Finanzierung besprochen, auch andere Formalitäten werden geklärt. Nachdem das Hörsystem an Ihre Bedürfnisse angepasst worden ist, müssen Sie nochmals Ihren HNO-Arzt aufsuchen. Dieser überprüft, ob die Hörsysteme Ihren Anforderungen gerecht werden und bestätigt dies auf dem Anpassbericht des Hörakustikers. Anschließend wird der Anpassbericht bei der zuständigen Kostenübernahmestelle eingereicht, damit diese die Kosten übernimmt. Dies ist in der Regel Aufgabe des Hörakustikers.
  5. Nachkontrolle: Nach dem Erwerb des Hörsystems sollten Sie alle drei bis sechs Monate den Hörakustiker und den HNO-Arzt aufsuchen. Diese überprüfen, ob sich der Zustand des Gehörs verändert hat und ob eine Nachjustierung des Hörsystems notwendig ist. Ebenso steht Ihnen der Hörakustiker zur Verfügung, wenn Ihr Hörsystem gewartet oder repariert werden muss. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich jederzeit an Ihren Hörakustiker zu wenden. Auf diese Weise bleiben Sie immer optimal versorgt.

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